1. Leistungsbeschreibung
1.1. Die Fotografin bietet professionelle Fotodienstleistungen in den folgenden Bereichen an:
- Hochzeitsfotografie, einschließlich Getting Ready, Brautpaarshootings, Hochzeitsreportagen und Hochzeitsportraits (inszenierte Hochzeitsbilder).
- Babyshootings, Schwangerschaftsshootings, Familienshootings, Kinder-Outdoorshootings und Tiershootings.
- Sonderleistungen, wie Reportagen für Vereine oder Praxisshootings.
1.2. Alle anderen Leistungen (außer Hochzeitsfotografie, Sonderleistungen und Outdoorshootings) finden an einem festen Ort statt: Forst 2, 24558 Henstedt-Ulzburg.
1.3. Die erbrachten Fotodienstleistungen werden individuell auf die Hochzeitsfotografie und Sonderleistungen abgestimmt. Für alle anderen Leistungen (z. B. Babyshootings, Familienshootings, Kinder-Outdoorshootings) sind die Leistungspakete auf der Webseite festgelegt.
1.4. Zusatzleistungen wie die Erstellung kostenpflichtiger Alben und der Druck von Fotos können nach vorheriger Absprache mit dem Kunden erbracht werden. Im Falle der Bestellung von gedruckten Fotos erfolgt die Anfertigung nach den spezifischen Wünschen des Kunden.
1.5. Zusätzliche Bilder: Bilder, die nicht im Paket enthalten sind, werden gesondert berechnet. Der genauen Preis für Portraitbilder und für Fotoreportagen sind in den Preispaketen enthalten
2. Vertragsschluss
2.1. Der Vertrag zwischen der Fotografin und dem Kunden über Fotodienstleistungen kommt entweder durch persönliche Absprache oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Telefon) zustande.
2.2. Hochzeitsfotografie:
- Für Hochzeitsaufträge findet nach Möglichkeit ein persönliches Vorgespräch statt, bei dem der Ablauf der Hochzeit und das gewünschte Leistungspaket besprochen werden.
- Ein schriftlicher Vertrag wird von beiden Parteien entweder persönlich oder per E-Mail unterzeichnet.
- Der Kunde verpflichtet sich, spätestens 30 Tage vor dem Hochzeitstag eine Anzahlung in Höhe von 35% des vereinbarten Hochzeitspakets zu leisten. Diese Zahlung kann entweder bar oder per Überweisung erfolgen.
- Der Restbetrag des vereinbarten Hochzeitspakets wird nach Fertigstellung der Fotos fällig. Die Fotos werden erst nach vollständiger Zahlung des Restbetrags über die Plattform der Fotografin freigeschaltet oder auf einem anderen vereinbarten Weg (z. B. USB-Stick) übergeben.
- Der Vertrag kommt nur dann zustande, wenn der Kunde den schriftlichen Vertrag ordnungsgemäß unterzeichnet und die Fotografin den Vertrag bestätigt hat.
2.3. Andere fotografische Leistungen:
- Bei allen anderen Fotodienstleistungen (z. B. Babyshooting, Familienshooting, Kinderoutdoorshooting, Tiershooting etc.) wird der Termin telefonisch oder per E-Mail vereinbart.
- Die vollständige Zahlung des vereinbarten Leistungspakets ist am Tag des Fotoshootings in bar oder per Überweisung fällig
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Hochzeitsfotografie:
- Die Preise für Hochzeitsfotografie richten sich nach den individuellen Bedürfnissen des Kunden und liegen in der Regel zwischen 400 EUR und 1.600 EUR. Die genaue Preisgestaltung wird im Rahmen des Vorgesprächs festgelegt und schriftlich im Vertrag festgehalten.
- Eine Anzahlung in Höhe von 35% des vereinbarten Gesamtpreises ist 30 Tage vor dem Hochzeitstag fällig. Die Restzahlung erfolgt nach Fertigstellung der Bilder und ist Voraussetzung für die Freischaltung bzw. Übergabe der Fotos.
- Fahrtkosten:
- Die genaue Fahrkostenangaben sind im Hochzeitsvertrag enthalten.
3.2. Andere fotografische Leistungen:
- Für alle weiteren fotografischen Leistungen (z. B. Babyshooting, Familienshooting, Kinderoutdoorshooting, Tiershooting etc.) gelten festgelegte Pakete, die auf der Webseite einsehbar sind. Der Preis des gewählten Pakets ist am Tag des Fotoshootings in Bar oder Überweisung zu begleichen.
- Die im Paketpreis enthaltenen Leistungen umfassen:
- Die Nutzung der Arbeitsgeräte der Fotografin.
- Die Nutzung des eigenen Fahrzeugs der Fotografin für An- und Abfahrt.
- Die Arbeitsstunden vor Ort.
- Die Arbeitsstunden für die grafische Nachbearbeitung der Bilder mittels Bildbearbeitungssoftware.
- Die telefonische Beratung vor und nach dem Shooting.
- Fahrtkosten:
- Die genaue Fahrkostenangaben bei Outdoorshooting oder Sonderleistung sind in den Preisangaben oder im Vertrag enthalten.
- Zusätzliche Bilder:
- Zusätzliche Bilder: Bilder, die nicht im Paket enthalten sind, werden gesondert berechnet. Der genauen Preis für Portraitbilder und für Fotoreportagen sind in den Preispaketen enthalten
3.3. Sonderleistungen:
- Die Preise für Sonderleistungen, wie zum Beispiel Reportagen für Vereine oder Praxisshootings, sind ebenfalls individuell vereinbart und unterliegen den gleichen Zahlungsbedingungen wie die Hochzeitsfotografie.
3.4. Zahlungsmethoden:
- Folgende Zahlungsmethoden werden akzeptiert: Überweisung oder Barzahlung.
4. Lieferung der Leistungen:
4.1. Nach dem Fotoshooting (sowohl vor Ort als auch bei Hochzeitssreportage, Outdoorshootings, Sonderleistung), werden Vorschau-Bilder auf meiner Plattform hochgeladen, aus denen der Kunde auswählen kann.
4.2. Die vom Kunden gewählten Bilder werden von mir angefertigt und ebenfalls zum Download auf der Plattform hochgeladen.
4.3. Die Fertigstellung der Bilder erfolgt in folgenden Zeiträumen:
- Hochzeitsbilder und Bilder aus Sondershootings werden innerhalb von 2 bis 3 Monaten nach dem Shooting fertiggestellt.
- Alle anderen fotografischen Leistungen werden innerhalb von 2 bis 3 Wochen nach dem Shooting abgeschlossen.
4.4. Wie in Punkt 1.6 erwähnt, können die Bilder nach Wunsch des Kunden ausgedruckt oder als Album kostenpflichtig bestellt werden.
5. Stornierung und Rücktritt
5.1. Hochzeitsfotografie und Sonderleistungen:
- Sollte der Kunde aus verschiedenen Gründen (ausgenommen bei tödlichen Umständen) den vereinbarten Vertrag nicht einhalten können, ist er verpflichtet, eine Gutmachung in Form eines Pauschalhonorars in Höhe von 20% des vereinbarten Betrags zu zahlen. Dieses Honorar deckt die bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Arbeit des Fotografen ab.
- Sollte der Fotograf aus verschiedenen Gründen den vereinbarten Vertrag nicht einhalten können, ist er verpflichtet, sich um einen Ersatzfotografen zu kümmern und den Kunden darüber rechtzeitig zu informieren.
5.2. Alle anderen Leistungen:
- Bei allen anderen fotografischen Leistungen ist eine Absage des Termins mindestens 2 Wochen im Voraus erforderlich. Bei Nichterfüllung dieser Frist behält sich der Fotograf das Recht vor, eine Gebühr zu erheben.
6. Nutzungsrechte
6.1. Eingeschränkte Nutzungsrechte für Kunden:
- Der Kunde erhält die eingeschränkten Nutzungsrechte an den übergebenen Bildern. Dies bedeutet, dass die Bilder ausschließlich in der von der Fotografin angefertigten und übergebenen Originalfassung verwendet werden dürfen. Insbesondere dürfen die Bilder nicht mit zusätzlichen Filtern oder sonstigen Bearbeitungen versehen werden, wenn sie auf sozialen Medien veröffentlicht werden.
- Der Kunde verpflichtet sich außerdem, die Fotografin bei Veröffentlichungen der Bilder auf sozialen Medien zu markieren.
- Eine zusätzliche Lizenzgebühr für diese eingeschränkte Nutzung wird nicht erhoben.
6.2. Verbot der Teilnahme an Wettbewerben durch Kunden:
- Es ist dem Kunden streng untersagt, die übergebenen Bilder ohne die ausdrückliche Zustimmung der Fotografin bei Fotowettbewerben oder ähnlichen Veranstaltungen einzureichen.
- Die Fotografin darf, nach schriftlicher Erlaubnis des Kunden, die angefertigten Bilder für die Teilnahme an Fotowettbewerben nutzen.
6.3. Nutzungsrechte der Fotografin:
- Die Fotografin ist berechtigt, die angefertigten Bilder für eigene Werbezwecke auf ihrer Webseite und sozialen Medien zu verwenden. Dies erfolgt jedoch nur nach ebenfalls vorheriger, schriftlicher Zustimmung des Kunden.
7. Haftung
7.1. Haftung der Fotografin:
- Die Fotografin haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit wird nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gehaftet. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Sollte es zu einem Kameraausfall oder einer technischen Störung kommen, die den Verlust oder die Unbrauchbarkeit der Aufnahmen zur Folge hat und die Fotografin hierfür verantwortlich ist, wird der Kunde nach Wahl der Fotografin entweder:
- Eine volle Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen erhalten, oder
- Ein Ersatzshooting ohne zusätzliche Kosten angeboten.
- Für Lichtverhältnisse, Wetterbedingungen oder sonstige äußere Einflüsse, die die Qualität der Aufnahmen beeinträchtigen könnten und außerhalb des Einflussbereichs der Fotografin liegen, übernimmt die Fotografin keine Haftung.
7.2. Haftung des Kunden:
- Der Kunde ist verpflichtet, die Fotografin rechtzeitig über alle Umstände zu informieren, die die Durchführung des Auftrags beeinflussen könnten. Bei Verzögerungen oder Behinderungen, die auf das Verhalten des Kunden zurückzuführen sind, übernimmt die Fotografin keine Haftung für entgangene Aufnahmen oder unzureichende Bildqualität.
- Der Kunde haftet dafür, dass alle anwesenden Personen auf der Veranstaltung der Veröffentlichung ihrer Bilder zustimmen, wenn solche Bilder durch die Fotografin aufgenommen und veröffentlicht werden sollen.
8. Datenschutz
8.1. Die Fotografin behandelt alle personenbezogenen Daten des Kunden vertraulich und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen.
8.2. Es gelten die gleichen Regelungen wie in Punkt 6 (Nutzungsrechte) bezüglich der Verwendung der Bilder auf sozialen Medien und der Webseite der Fotografin. Die Fotografin wird die Bilder nur nach schriftlicher Erlaubnis des Kunden für Werbezwecke nutzen.
8.3. Die Kundendaten werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertrags verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrags erforderlich (z. B. für die Bereitstellung der Bilder auf einer Plattform, für die Bestellung von Bildern oder Alben, oder bei Erlaubnis des Kunden zur Teilnahme an einem Wettbewerb).
9. Geltendes Recht und Gerichtsstand
9.1. Für alle Verträge und Vereinbarungen zwischen der Fotografin und dem Kunden gilt das deutsche Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
9.2. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen der Fotografin richtet sich nach dem Sitz des Unternehmens der Fotografin. Dieser befindet sich in Henstedt-Ulzburg, Schleswig-Holstein. Somit ist das zuständige Gericht das Amtsgericht Norderstedt oder bei Streitigkeiten über einem bestimmten Wert das Landgericht Kiel.
9.3. Für alle Ansprüche, die aus der Nutzung der Website der Fotografin oder dem Kauf von Dienstleistungen entstehen, gilt ebenfalls das Recht der Bundesrepublik Deutschland.